Showtanzwettbewerb
Freitag 02.08.24, 20:30 Uhr im Festzelt in Erolzheim
– mit Pilsinsel, Cocktailbar und vielem mehr! –
– im Anschluss an die Tänze Aftershowparty mit DJ –
– Eintritt unter 18 Jahren nur mit Partypass –
– Eintritt unter 16 Jahren nur mit Begleitung der Eltern –
Unser Showtanzwettbewerb…
- ist seit über 30 Jahren das Großereignis im Bereich Showtanz in der Region.
- zeichnet sich sowohl durch eine professionelle Jurywertung als auch durch eine Publikumswertung aus. Viele Sponsoren ermöglichen in beiden Kategorien hohe Preisgelder.
- ist eine Veranstaltung, die der oft monatelangen Arbeit der Tanzgruppen Rechnung trägt. Gruppen, die genauso kreativ wie sportlich und tänzerisch das Publikum zu beeindrucken wissen, haben hier die Möglichkeit ihr Können unter Beweis zu stellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Showtanzwettbewerb findet statt am Freitag, 2. August 2024.
- Anmeldungen sind bis zum 1. Juli 2024 über das Anmeldeformular möglich (Anmeldegebühr 20€)
- Aus Zeitgründen muss die Teilnehmerzahl begrenzt werden. Die Berücksichtigung erfolgt nach Eingang der Anmeldungen
- Wie schon gewohnt, wird die Startreihenfolge vor Ort ausgelost. Daher müssen alle Gruppen bis spätestens 20 Uhr tanzbereit sein.
- Weitere Informationen zum Ablauf erhalten die teilnehmenden Gruppen nach Anmeldeschluss.
Regularien zum Showtanz
- Requisiten:
Aus Gründen der Gleichberechtigung und Fairness wird die Beleuchtung vom Veranstalter vorgegeben und den ganzen Abend neutral und gleich gehalten. Eigene Licht- oder Pyrotechnik ist nicht erlaubt.
Neben der Bühne ist ein kleiner abgetrennter Bereich. Hier können Requisiten aufgebaut und bis zum Auftritt stehengelassen werden. - Wertungskriterien:
Es gibt eine gesonderte Publikums- und Jury-Wertung. Die Jurywertung erfolgt durch eine fachkundige Jury mit Kampfrichtererfahrung in vielen Tanzstilen. Es sind Doppelplatzierungen bei der Jury- und Publikumswertung möglich. - Preisgeld:
1. Preis: 300,00 EUR
2. Preis: 200,00 EUR
3. Preis: 100,00 EUR
Die Teilnahme ist nur unter Einhaltung des Jugendschutzgesetzes möglich.